Auto ummelden in Berlin: Halterwechsel und Adressänderung

Aktualisiert am 06.11.2026

Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens oder nach einem Umzug muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Was Sie dafür brauchen, hängt davon ab, ob sich der Halter oder nur die Adresse ändert.

Halterwechsel nach dem Autokauf

Wenn Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug kaufen, müssen Sie es auf sich ummelden. Dafür brauchen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)

Tipp für Verkäufer: Melden Sie den Verkauf Ihrer Versicherung und bewahren Sie den Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe auf.

Adressänderung nach einem Umzug

Ziehen Sie um, muss die neue Anschrift in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Sie brauchen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis mit der neuen Adresse bzw. Meldebescheinigung

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen grundsätzlich behalten.

Ummeldung ohne eigenen Termin

Wir übernehmen Halterwechsel und Adressänderung für Sie bei der Berliner Zulassungsstelle. Viele Ummeldungen können Sie bei uns auch komplett online beauftragen.

Keine Lust auf Wartezeit bei der Zulassungsstelle? Wir übernehmen das für Sie.

Ummeldung beauftragen

Häufige Fragen

Ja. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen grundsätzlich behalten. Nur die Adresse wird in den Papieren geändert.

Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer, Ausweis, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und eine gültige Hauptuntersuchung.

Ja. Mit einer Vollmacht übernehmen wir die Ummeldung für Sie. Sie müssen nicht selbst zur Zulassungsstelle.

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