Kurzzeitkennzeichen in Berlin: Voraussetzungen und Ablauf
Aktualisiert am 06.11.2026
Sie wollen ein abgemeldetes Auto überführen oder zur Hauptuntersuchung fahren? Dafür gibt es das Kurzzeitkennzeichen mit dem gelben Streifen. Hier lesen Sie, was Sie dafür brauchen.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen erkennen Sie am gelben Feld mit dem Ablaufdatum. Es gilt höchstens fünf Tage und ist für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten gedacht, zum Beispiel nach dem Kauf eines abgemeldeten Fahrzeugs. Das Kennzeichen wird für ein bestimmtes Fahrzeug ausgegeben.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen: Ihre Versicherung stellt dafür eine eigene Bestätigung aus
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II bzw. COC-Papier
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
Ohne gültige HU?
Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen, dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen nur zur nächstgelegenen Prüfstelle bzw. Werkstatt und zurück fahren. Weitere Fahrten sind dann nicht erlaubt.
Gut zu wissen
- Nach Ablauf des Datums dürfen Sie mit dem Kennzeichen nicht mehr fahren.
- Für Fahrten ins Ausland ist das Kurzzeitkennzeichen nicht überall anerkannt. Für Auslandsüberführungen gibt es das Ausfuhrkennzeichen.
Keine Lust auf Wartezeit bei der Zulassungsstelle? Wir übernehmen das für Sie.
Jetzt anfragenHäufige Fragen
Höchstens fünf Tage. Das Ablaufdatum steht im gelben Feld auf dem Kennzeichen.
Ja. Sie brauchen eine eVB-Nummer speziell für ein Kurzzeitkennzeichen. Diese erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung.
Ja, aber dann dürfen Sie damit nur zur nächsten Prüfstelle bzw. Werkstatt und zurück fahren.